FWG will Klarheit bei der Vergabe von städtischen Baugrund

Bad Lippspringe. Die FWG wagt einen Vorstoß im zurzeit laufenden Vergabeverfahren von Baugrundstücken im Baugebiet An der Thune. Wir haben einen Antrag beim Bürgermeister eingereicht, der Leitlinien bei der Vergabe beschreibt und so eine Richtung vorgeben soll. Dieser Antrag wird in der nächsten Ratssitzung behandelt. Wie bekannt wurde, ist inzwischen ist eine hohe Zahl an Bewerbungen eingegangen und noch weiß niemand, wie die Vergabe der Grundstücke laufen soll? Zuständig ist der Hauptausschuss, der für diese wirklich schwierige Aufgabe eine Arbeitsgruppe installiert hatte. Das erarbeitete Ergebnis fiel allerdings mehrheitlich durch. Nun, wie geht es weiter?

Der Hauptausschuss soll sich in den nächsten Sitzungen mit diesem Thema beschäftigen. Und hier soll nach Willen der FWG eine gewisse Richtung durch den Rat vorgegeben werden. Kernpunkte sind: Bad Lippspringer werden bevorzugt und bauen darf nur, wer sonst noch über kein Grundstück verfügt. Bauträger sind ausgeschlossen. Diese und andere Leitlinien sind als Vorschlag in unserem Antrag formuliert. Dem Hauptausschuss kommt die Aufgabe zu, diese umzusetzen. Hier ist zum Beispiel auch gemeint, dass definiert werden muss, wer Bad Lippspringer ist und wer nicht. Uns Freien Wählern ist natürlich klar, dass auch andere Gewichtungen vorgenommen werden können, zum Beispiel könnten familiäre oder soziale Gründe stärker gewichtet werden. Hier sagen wir aber klar, dass nach unserer Meinung Bad Lippspringer den Vorrang haben müssen, denn es ist schließlich Bad Lippspringer Grund, der vergeben wird und dieser gehört den Bürgern der Stadt. So wollen wir auch sicherstellen, dass Bad Lippspringer Bürgerinnen und Bürger in der eigenen Stadt eine Zukunft zu finden können, wenn ein eigenes Haus ein MUSS in der Lebensplanung darstellt.

Download Antrag FWG Baugrund Thune 05 2018