FWG: Pfingstuhlweg darf keine Rennstrecke werden

Bad Lippspringe. Die Freien Wähler in Bad Lippspringe plädieren für einen raschen Ausbau des Pfingstuhlweges mit einer Fahrbahnbreite von sechs Metern. Gleichzeitig macht die Wählergemeinschaft unmissverständlich klar: Aus dem Pfingstuhlweg darf keine Rennstrecke werden.

Bernhard Göke, Fachmann der FWG in Sachen Bauen und Planen, teilt das Leid vieler Autofahrer: „Der Pfingstuhlweg ist in einem derart schlechten Zustand, dass es immer wieder zu brenzlichen Situationen im Begegnungsverkehr kommt.“ Verantwortlich dafür, so Göke, sei „die nur notdürftig befestigte Fahrbahnbankette mit ihren an vielen Stellen verschobenen Pflastersteinen“. Es ist seiner Meinung nach deshalb dringend an der Zeit zu handeln.

Der FWG-Fraktionsvorsitzende Markus Wille macht sich ebenfalls für einen raschen Ausbau des Pfingstuhlweges stark und sieht sich in dieser Forderung von vielen Bürgerinnen und Bürgern unterstützt. Denn: „Es geht hier schließlich auch um die Menschen, die im Gewerbegebiet wohnen und arbeiten. Für diese ist der Pfingstuhlweg die wichtigste Verbindung in die Stadt.“

Zur Erinnerung: In der Februar-Sitzung des Bauausschusses hatte das federführende Bauamt erste Pläne zum Ausbau des Pfingstuhlweges vorgestellt. Der favorisierte Vorschlag sieht einen Ausbau mit einer Fahrbahnbreite von sechs Metern vor. Bei dieser Variante erhält die Stadt die maximale Förderung durch das Land NRW. Noch nicht geklärt ist dagegen, ob und wie ein Radweg angelegt werden kann. Eine wichtige Forderung formulierte in diesem Zusammenhang Ratsherr Winfried Bock für die FWG: „Den Ausbau auf sechs Meter Fahrbahnbreite tragen wir mit, schließlich müssen wir sehen, dass die Kosten für die Stadt möglichst gering ausfallen. Aus dem Pfingstuhlweg darf aber keine Rennstrecke werden.“ Die FWG setzt sich deshalb für mindestens eine Mittelbebauung in Höhe der Kleingartenanlage ein und fordert einen begleitenden Radweg. „Unserer Überzeugung nach“, betont Bock abschließend, „sollte hier ein LKW-Fahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 t und eine Tempobegrenzung auf 50 km/h gelten“.

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