FWG-Antrag angenommen – 1500 Meter Abstandsregel auf dem Prüfstand

Bad Lippspringe. In der letzten Ratssitzung standen zwei Anträge zur Windenergie zur Beratung an. Die FDP-Fraktion hatte beantragt, dass der Rat sich persönlich das Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Kaldewei aus Ibbenbüren erläutern lässt. Rechtsanwalt Kaldewei hatte im Rahmen der öffentlichen Auslegung ein Rechtsgutachten vorgelegt, in dem er fundiert begründet, dass die bestehende Windvorrangzone in Bad Lippspringe der Windenergie genügend substantiellen Raum einräumt und das hier auch klare Rechtssicherheit bestehe. Dieser Antrag wurde ohne triftige Gründe mehrheitlich abgelehnt – Schade, Chance verpasst.
Ein weiterer Antrag, nämlich der der FWG fand dagegen breite Zustimmung. Die FWG hatte beantragt, die im Koalitionsvertrag vereinbarte neue Abstandsregelung auf 1500 Meter hinsichtlich der Umsetzbarkeit überprüfen zu lassen. Der Fraktionsvorsitzende Markus Wille begründete den Antrag damit, dass mit der neuen Abstandsregelung große Hoffnungen in der Bevölkerung verbunden seien. Daher sei auch der große Wahlerfolg von CDU und FDP im Kreis Paderborn zu erklären. Es sei nicht vermittelbar, wenn der Bad Lippspringer Rat zum Beispiel eine Windvorrangzone mit einem Abstand von 1000 Meter ausweisen würde und nach kurzer Zeit die 1500 Meter-Regel in einem Gesetzt Gültigkeit entfalten würde. Auch ein Aussetzen der Planungen ist für die FWG denkbar, genauso, wie der Schlänger Rat dies kürzlich beschlossen hat. Begründung: Zurzeit kann niemand rechtssicher Windplanung betreiben, die politischen Entscheidungen auf Landesebene müssen abgewartet werden. Das bleibt aber abzuwarten.
Die jüngste Sitzung des Landtages, in der auch der heimische Landtagsabgeordnete Hoppe-Biermeier zur Windenergie gesprochen hat, gibt der FWG Recht. Hierbei wurde ein Antrag der CDU und FDP angenommen, die Pläne zügig umzusetzen (Drucksache 17/144 des Landtages). Auch der neue Wirtschaftsminister Pinkwart äußerte sich in einem Interview, nachzulesen in der heimischen Presse, dass die Umsetzung der 1500-Meter-Regel oberste Priorität habe und so schnell wie möglich umgesetzt werden soll. Bleibt die Hoffnung, dass es nicht zu spät für Bad Lippspringe sein wird.