FWG beantragt Prüfung der neuen Abstandsregelung von 1500 Meter

Bad Lippspringe. Die Rot-Grüne Regierung wurde im Mai mit großen Verlusten abgewählt. Im Kreis Paderborn waren die Wahlergebnisse besonders schlecht. Ein Grund dafür ist sicherlich im wachsenden Widerstand gegen die scheinbar ausufernde Windenergie zu sehen. Die CDU und FDP waren mit dem Versprechen angetreten, hier Abhilfe zu schaffen. Die Marschrichtung für die kommende Legislaturperiode heißt auf den Punkt gebracht: 1500 Abstand zur Wohnbebauung und mehr Entscheidungskompetenz für die Kommunen. Diese Regelung ist auch im Sinne der FWG und es trägt dem Wählerwillen Rechnung – und das ist mit Verlaub immer noch der höchste Souverän im Staate.

Nachzulesen ist dies im Koalitionsvertrag, der seit einiger Zeit veröffentlicht ist. Auch wir, die FWG in Bad Lippspringe, setzen große Hoffnungen in die geplanten Regelungen, denn sie hätten gravierende Auswirkungen auf unsere Planungen von Windvorrangzonen. Die jetzigen Windvorrangzonen an der Josefstraße, dem sog. „Flütwind“, wären damit nicht umsetzbar. Um hier mehr Klarheit zu bekommen hat die FWG einen Antrag in den Rat eingebracht, die rechtliche Umsetzbarkeit der 1500 Meter Abstandsregelung zu überprüfen und auch die Frage zu klären, ob jetzt das vorrübergehende Aussetzen der Planungen angeraten ist. Auch in der Vergangenheit haben Rat und Verwaltung auf Gesetzesänderungen oder neue Urteile reagiert und sogar einmal die Planungen abgebrochen und neu begonnen. Man stelle sich mal nur vor, wir würden in Bad Lippspringe Windvorrangzonen mit einem Abstand zur Wohnbebauung von 1000 Metern beschließen und kurze Zeit später wäre dies nicht mehr erlaubt. Der Aufschrei und die Enttäuschung wären zu Recht riesen groß. Ein solcher Beschluss würde auch nicht dem Wählerwillen entsprechen. Unser Antrag wird in der nächsten Ratssitzung behandelt. Die Ergebnisse dürften dann im Bauausschuss mitgeteilt werden. Wir bleiben am Ball – versprochen!