FWG beantwortet dem WDR Fragen zum Auguste-Viktoria-Stift

Bad Lippspringe. Zur Vorbereitung auf eine Sendung im WDR-Fernsehen, die in der letzten Woche in der Sendung OWL-aktuell ausgestrahlt wurde, hat die FWG eine Anfrage schriftlich beantwortet. Gefragt wurde nach dem Zustand der Klinik und ob dies für die Stadt vermeidbar gewesen wäre. Weiter wurde gefragt, ob neben einer Nutzung zu Wohnzwecken auch andere Nutzungen denkbar wären und ob der Denkmalschutz hier Einfluss nehmen kann.

 

Hallo Herr ……,
gern beantworte ich Ihre Fragen.

 Ihre erste Frage nach dem Zustand der Klinik ist nicht leicht zu beantworten. Wir denken, dass auf Grund der Größe des Gebäudes, es keine echten Möglichkeiten gegeben hat, dass Gebäude so zu sichern, als dass ein Eindringen zu verhindern gewesen wäre. Der Kostenaufwand wäre für die Kommune finanziell nicht tragbar gewesen. Das gilt im Übrigen auch für eine bauliche Erhaltung. Den Vandalismus bedauern wir außerordentlich und dafür haben wir auch kein Verständnis. Die Auguste gehört der Stadt und ist kein Allgemeingut. Den Menschen, die dort ihr Unwesen getrieben haben fehlt es am Respekt vor fremdem Eigentum. Leider hat die AVK auch im Internet für Furore gesorgt. Unter Stichworten wie Lost Places und Geisterorte werden Menschen aus ganz Deutschland motiviert illegal und zu jeder Tageszeit die ehemalige Klinik zu besuchen. Mit teilweise kriminellen Handlungen wird sich Eintritt verschafft und obskure Veranstaltungen durchgeführt. Der so entstandene Schaden ist immens.

Die FWG hat sich gerade in letzter Zeit, vor dem Hintergrund, dass auf dem Gelände Bauplätze verkauft werden und der ehemalige Park wiederhergestellt werden soll, Gedanken zu der Zukunft des Gebäudes gemacht. Die Versuche in der Vergangenheit, das Gebäude, immerhin ca. 270m lang und damit länger als die Titanic, im freien Markt an den Mann oder die Frau zu bringen, sind bekanntlich gescheitert. Aktuell sehen wir als einzige Möglichkeit das Gebäude in der vollen Größe zu erhalten, es als Wohnraum und für nicht störendes Gewerbe zu nutzen. Die baurechtliche Ausweisung als Mischgebiet halten wir für so flexibel, um zukunftsorientierte Kombinationen aus Arbeiten und Wohnen zu etablieren. Auch das Spektrum bei Wohnen reicht vom geförderten Wohnungsbau über Seniorenwohnen bis zu studentischem Wohnen. Für Realisierungen bedarf aber in jedem Fall die Kooperation eines starken Partners. Dabei halten wir eine flexible Betrachtung der Denkmalvorgaben für erforderlich. Der unter Denkmalschutz stehenden Mittelbau muss erhalten werden, für die angrenzenden Gebäudeteile darf es kein Denkverbote geben. Hier muss eine wirtschaftlich vertretbare Lösung gefunden werden, denn der Erhalt dieses, sicherlich sehr bedeutsamen Bauwerks, muss auch für eine Kommune mit 16000 Einwohnern und einem Investitionsvolumen im letzten Jahr von 7 Mio. Euro, zu stemmen sein. Angesichts eines dramatischen Anstieges der Kreisumlage im nächsten Jahr wird der finanzielle Spielraum noch deutlich enger werden. Einen Wunsch hat die FWG auch in Bezug auf den Mittelbau. Hier wünschen wir uns einen Bürgersaal. An einem solchen Angebot fehlt es in der Stadt ganz dringend. Neben dem Bürgersaal wäre sicherlich auch Raum für weitere Nutzungen wie Gastronomie, Bücherei, Begegnungsstätte pp..

Die FWG ist froh darüber, dass es gelungen ist, für die Fläche und das Gebäude eine Denkmalbereichssatzung zu erlassen. Nur der Mittelbau ist als Denkmal eingetragen und als solches im Erhalt geschützt. Für die übrigen Bauteile ergeben sich damit weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten. Nach unserer Meinung wird das eher zum Erhalt des Gebäudes beitragen, als es dies eine eng gefasste Unterschutzstellung bewirkt hätte.

Mit freien Grüßen

Markus Wille