Freie Wähler beantragen Ratsbürgerentscheid zum Rathaus

Bei positivem Votum für Gewerbeflächen soll die Bevölkerung entscheiden

Im Nachgang zur Aktualisierung des Innenstadt-Gutachtens, das eine Ansiedlung von Gewerbeflächen auf dem Friedrich-Wilhelm-Weber-Platz geprüft hatte, hat die Fraktion der Freien Wählergemeinschaft Bad Lippspringe (FWG) einen Ratsbürgerentscheid beantragt. „Das aktuelle Rathausgebäude muss in jedem Fall mit hohem Kostenaufwand modernisiert werden. Ein Abriss und ein Neubau mit Gewerbeflächen an gleicher Stelle ist eine Alternative, die beachtet werden sollte. Die letztendliche Entscheidung soll die Bevölkerung treffen“, betont FWG-Fraktionsvorsitzender Markus Wille.

Bürgermeister Andreas Bee hatte mit seiner Initiative für ein neues Gebäude an Stelle des heutigen Rathauses eine lebhafte Diskussion in Bad Lippspringe angestoßen. Zwischenzeitlich haben sich mehrere Investoren bei der Stadt gemeldet und verschiedene Ideen eingebracht. Das aktualisierte Innenstadt-Gutachten kam zu der Erkenntnis, dass Investitionen in der City dringend wünschenswert seien.

„Es ist völlig klar, dass ein Abriss des historischen Rathauses bei vielen Bürgerinnen und Bürgern mit Emotionen verbunden ist. Wir müssen aber auch an die nächsten Generationen und an die Zukunft von Bad Lippspringe denken. Deshalb sollten die Optionen von der Verwaltung sorgfältig geprüft werden. Der von uns beantragte Ratsbürgerentscheid stellt sicher, dass die Bevölkerung das letzte Wort hat“, macht Wille deutlich.

Im Paragraph 26 der Gemeindeordnung ist der Ratsbürgerentscheid verankert. Der Rat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein so genannter Ratsbürgerentscheid stattfindet. In der nächsten Ratssitzung, jedoch spätestens am 05.Juni, soll über den Antrag der Freien Wähler entschieden werden. Wenn sich der Rat für einen Neubau ausspricht, käme der Ratsbürgerentscheid zum Tragen. Wenn der Rat gegen einen Neubau votiert, ist der Ratsbürgerentscheid entbehrlich.